Hocheffizient, persönlich und auf komplexe Vorgänge spezialisiert

Im Notariat decken wir alle Bereiche des notariellen Berufsbildes ab. Unsere Schwerpunkte liegen im Sanierungsrecht, im Gesellschaftsrecht und im Immobilienrecht. Zudem begleiten wir unsere Mandanten bei der sicheren Gestaltung ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Ein Kernelement unserer Arbeit ist die notarielle Begleitung von Sanierungen sowie von Transaktionen im „Distressed M&A“-Umfeld.
Gerade in zeitkritischen und wirtschaftlich anspruchsvollen Situationen mit hohem Fristendruck kommt es auf klare Strukturen, ausgewiesene Fachkompetenz und präzise Vertragsgestaltung an. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist eine verlässliche und vor allem möglichst effiziente Umsetzung.
Persönliche Betreuung, digitale Prozesse und rechtssichere Lösungen – für Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer, Familien sowie Privatpersonen.
Vor diesem Hintergrund und um grundsätzlich besondere Leistungsstärke abzusichern, arbeitet unser Notariat digital – soweit es rechtlich möglich und sachgerecht ist.
Bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge können vollständig oder teilweise online über das sichere Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer durchgeführt werden. Dazu zählen insbesondere die Gründung einer GmbH, bestimmte einstimmige Gesellschafterbeschlüsse und Kapitalmaßnahmen sowie Registeranmeldungen. Ganz konkret: Die Beteiligten nehmen per Videokonferenz teil, identifizieren sich elektronisch mithilfe eines Ausweisdokuments mit eID-Funktion und unterzeichnen die elektronische Niederschrift digital über die Notar-App, die die Bundesnotarkammer zu diesem Zweck zur Verfügung stellt. Dies spart Zeit und beschleunigt wichtige Phasen z. B. bei Sanierungen.
Auch bei persönlichen Terminen setzt unser Notariat auf moderne Prozesse: Bei der in fast allen Bereichen notarieller Tätigkeit mittlerweile zulässigen elektronischen Präsenzbeurkundung finden Beurkundungen weiterhin persönlich im Notariat statt; die Urkunde wird jedoch elektronisch erstellt und direkt vor Ort digital unterzeichnet. Das ermöglicht eine effiziente, ressourcenschonende und transparente Abwicklung ohne Verzicht auf persönliche Beratung, rechtliche Prüfung und sichere Identifizierung.
In Bereichen, wo digitale Beurkundungen gesetzlich (noch) nicht zulässig sind – etwa bei Erbverträgen oder Testamenten – oder nicht zweckmäßig sind – etwa, weil das zuständige Grundbuchamt seinerseits noch nicht digitalisiert ist – bleibt die papier- und stiftgebundene Beurkundung erforderlich. Auch in diesen Fällen sorgen wir für eine sorgfältige Vorbereitung, klare Abläufe, eine umfassende Beratung und eine zügige Durchführung.
